Allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen

 

Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Der Mietbetrag wird im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Bezahlung des Mietzinses nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne Ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

 

Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter oder Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

 

Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter oder Schlüsselhalter umgehend zu informieren.

Das Mietobjekt darf höchstens mit 6 Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.

Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.

Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als die vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter oder Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

 

Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand (Bettwäsche abgezogen, Geschirr abgewaschen, Abfall entsorgt) samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden ist es für den Mieter wichtig, bei der Schlüsselabgabe die Wohnung nochmals zusammen mit dem Schlüsselhalter oder Vermieter zu besichtigen.

 

Annullierung

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen oder wenn die Miete vorzeitig abgebrochen wird, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet.

 

Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein.

Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachte Schäden. Die Rechnung kann ihm nachträglich gestellt werden.